Tipps und Tricks zu winprosa / Online-Handbücher
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akt. Versionen:winprosa:  2026.0720wprKlausur:  2023.1018Formulare:  2026-07-09Term. schr. Abit.:  2026-01-23KorrVerf.:  2026-02-07

40 Jahre winprosa

 


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Rückblick und Ausklang       winprosa


Ausklang
nach fast 45 Jahren

PROSA / winprosa

Rückschau  winprosa  G8 und G9  AGVO 2021  AGVO 2023+2025  ASD, ASV, SVP und winprosa  Ausstieg Ende 2026


PROSA und damit winprosa sind jetzt samt ihrer Vorgängerprogramme seit fast 45 Jahren am Markt.
Die Geschichte von PROSA ist einerseits eng mit dem Siegeszug der Personal Computer (PC) verbunden, andererseits eng mit der Verbreitung der Neugestalteten Gymnasialen Oberstufe (NGO) in Baden-Württem­berg. Dessen Nachfolgeprogramm winprosa wird den offiziellen Verlautbarungen nach durch ASV-BW ersetzt werden.

Das war ursprünglich schon für 2010 einvernehmlich geplant, doch dann hatte sich herausgestellt, dass mit winprosa auch noch Abiturprüfungen gemäß AGVO 2021, AGVO 2023 und AGVO 2025 verarbeitet werden müssen (siehe AGVO 2021). Doch nach neuesten Verlautbarungen soll winprosa ab Sj. 2027/28 durch ASV-BW vollständig ersetzt werden (siehe Ausstieg Ende 2026). Stand 21.10.2026

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Ab hier Text in Rück- & Ausblick

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Ab hier neuer Text, anstelle von KMK 2023



Ausstieg zum Ende des Lizenzjahres 2026

Nun wird's persönlich:           Stand 21.10.26

Bereits 2023 hatten wir hier ein Kapitel mit dem Namen KMK: Bundesweite Angleichungen ab 2030 dargestellt. Die KMK-Texte sind veröffentlicht in Kultusministerkonferenz gleicht Rahmenbedingungen für die gymnasiale Oberstufe weiter an (17.03.2023) und
Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung (Beschluss der KMK vom 07.07.1972 i. d. F. vom 06.06.2024).

Damals hatten wir hier erklärt, dass wir diese Angleichungen nicht mehr umsetzen können würden. Uns hatte die Umsetzung des GW-Super-Sonderfalls der AGVO 2023 derartig strapaziert, dass wir aufhören wollten. Wer das nicht nachvollziehen kann, der braucht nur im dortigen Passus II.3 Parallelkurs-Stränge die Beispiele zu studieren, um das von der AGVO erzeugte Chaos zu begreifen.
Außerdem ließ die KMK verlauten:

"Die Umsetzung der Änderungen in der Oberstufenstufenvereinbarung muss spätestens 2027 für die Schülerinnen und Schüler, die dann in die Einführungsphase eintreten, erfolgen." *)

Unser damals theoretisch angedachter Ausstieg 2027 hat nun reale Bedeutung erhalten durch unsere Panne im Abi 26 und die daraus folgenden Verlautbarungen des MKJS.
Denn wir drei winprosa-Protagonisten befinden uns mitten in unserer achten Lebensdekade!
Daher sind wir nicht mehr so leistungsfähig und somit nicht mehr so schnell in der Analyse und Beseitigung von Programmfehlern oder beim Reagieren/Abfedern/Korrigieren auf/von Vorstellungen der MKJS-Juristen und nicht mehr so kreativ beim Designen von Neuerungen.

Das verdeutlichte uns sehr schmerzhaft unser Leistungsrechnungs-Fehler im Abi 26:

Im Rahmen der juristischen Vorgaben waren unsere Abi-Zeugnisse früher immer fehlerfrei.
- Es half nicht, dass 2026 nur ca. 70 der rund 29.000 Abi-Zeugnisse fehlerhaft gewesen waren;
  falsch ist falsch; und das war geschehen trotz unseres Anspruchs auf juristische Exaktheit.
- Es half auch nicht, dass wir rechtzeitig (noch vor Start der mdl. Prüfungsphase) begonnen hatten, zu informieren,
  wie der Rechnungs-Fehler vor Ort mittels spezieller Vorgehensweise korrigiert werden konnte.
  In der Abi-Hektik ist rechtzeitig ein relativer Begriff; einige Schulen waren überfordert, entsprechend schnell zu reagieren.
  Außerdem war unsere Fehlereingrenzung sehr "dynamisch" abgelaufen; also von mehreren Updates und Aktuellen Tipps begleitet,
  was auch am wegen des GW-Super-Sonderfalls aufgeblasenen und nur sehr schwer wartbaren Kurswahlprüfungsalgorithmus gelegen hatte.

Der Kasus hat aber auch drei gewaltige Vorteile:
- Er forciert endlich den Eintritt in unseren tatsächlichen Ruhestand.
- Unsere integrierte Entwicklungsumgebung (IDE) Delphi ist mittlerweile total veraltet und wird von Borland nicht mehr weiterentwickelt.
  Wegen unserer vielen speziellen Anpassungen in der IDE lässt sich diese aber nicht mehr rationell auf Nachfolgeprodukte übertragen.
- Aufgrund der Presseveröffentlichung des MKJS und der dann folgenden krassen Pressereaktionen wurde auch öffentlich bekannt,
  wie der aktuelle Sachstand in BW bez. der amtlichen EDV-Unterstützung u.a. der allgemeinbildenden Kursstufenschulen ist.
  Das gipfelte gegenüber der Presse anschließend folgerichtig in dem beschwichtigenden "Versprechen" des MKJS (z.B. StZ vom 29.07.26):

"Für das kommende Schuljahr werde für alle neuen Kurstufen sichergestellt, dass alle öffentlichen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen die Schulverwaltungssoftware des Landes vollumfänglich auch im Bereich der Kursstufe und des Abiturs nutzen. *)
Parallel werde das Kultusministerium zusammen mit dem für die Landes-Software zuständigen Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg den Prozess zur Weiterentwicklung der Landes-Software forcieren, um die Handhabbarkeit attraktiver auszugestalten."
*)

Also wird der bereits in Bearbeitung befindliche Jahrgang 2027 theoretisch noch mit winprosa bearbeitet werden können/dürfen; erst neue Kursstufen, also ab Jg 2028, müssen dann vollumfänglich mit ASV-BW organisiert werden. **)

*) … nutzen müssen   oder   … nutzen können?       **) … müssen … organisiert werden   oder   … können … organisiert werden?   Und das dann wirklich vollumfänglich?

Somit wird mit Ablauf des Lizenzjahres 2026 oder spätestens nach dem Abi-Jahrgang 2027 Schluss mit winprosa sein. Und das zwangsweise für öffentliche Schulen, aber damit leider auch für die privaten!

- Was wird dann aus der nur bei uns verfügbaren Prüfungsorganisation incl. Modellrechnungen für mdl. Prüfungen?
- Was wird dann aus der nur bei uns vorhandenen erfolgreichen Anbindung an den Kursplanungsmodul von Untis?

- Sollen/können wir diese Dienste trotzdem weiterhin zur Verfügung stellen, ohne dadurch unseren Ruhestand zu sabotieren,
  also ohne Software-Updates und ohne ServiceLine-Support?
  Und das ggf. dann zum reduzierten Lizenzpreis oder als (kostenlose) Freeware, letzteres aber nur für Lizenznehmer?



Nur für uns zur Diskussion:

Entweder 1.
- Einmal-Lizenz 50% für 2027, dafür Programmlaufzeit und ServiceLine nur bis Sommer 2027; geht nur, wenn winprosa fehlerfrei wird!
- Jahres-Lizenz 30% bis z.B. 2030, Programme (auch mit Fehlern) bis dahin lizenzierbar, aber jeweils ohne ServiceLine;
  geht nur, wenn die Zusatzdienste fehlerfrei sind!
Aber dann muss die Kundenverwaltung entsprechend weiterlaufen, und die war bereits für 2025 und 2026 "schwergängig".

oder 2.
- Freeware für Ex-Kunden ab 2027, d.h. unbegrenzte Nutzungsfreigabe, aber voller Gebrauchsmusterschutz und keine Code-Freigabe!
  Dann wären wir ab 01.01.2027 "frei".

Nach aktuellem Stand bevorzuge ich 2.

Wenn die Seite cmh-soft.de geschlossen wird, kann ich die Handbücher sehr schnell auf meiner privaten Seite unterbringen.
Es könnte ja Leute geben, die nachlesen wollen, was uns derzeit noch von ASV-BW unterscheidet.



Wir haben zwar die Hoffnung, dass die bundesweiten Angleichungen mit einer wünschenswerten Verschlankung der AGVO einhergehen werden. Derzeit können nämlich z.B. Kursstufen-Schüler oft nicht mal innerhalb von BW umziehen, ohne den Schulen Probleme bei deren AGVO-gerechter Verarbeitung zu bereiten (was mit winprosa-Hilfe dann doch gelingt),
*) aber das sind dann zwei Vorhaben, für deren gemeinsame Umsetzung nur ein Jahr Zeit bleibt.

Nun ist Zeitknappheit ein von uns oft durchlebtes Phänomen (siehe z.B. Abi 21 und Abi 23/25). Aber das wünschen wir keinem anderen Entwicklerteam. Und ein Entwicklerteam braucht ein valides Pflichtenheft:

Wir hatten bereits vor langer Zeit ein Pflichtenheft für die Kursstufenverwaltung an all.bild. Gymnasien in den zuständigen Gremien vorgestellt. Aber das war damals schon aus Kundensicht gesehen!
Die aktuelle Kurzform dieses Pflichtenhefts (natürlich erst recht aus Sicht der Betroffenen) ist in Leistungsmerkmale zusammengefasst.
Und die Langform ist in unseren Handbüchern veröffentlicht.

Und in den Handbüchern finden sich viele allgemeine und juristische Tipps für die Praxis, auch jenseits der Unterstützung durch Software!

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